Nebenkostenabrechnung.Sie tragen ein. Wir prüfen.
Mieter, Vorauszahlungen und Belege legen Sie im Portal an. Wir prüfen jede Abrechnung vor dem Versand. Für jeden Mieter, mit jedem Messdienst.
80 €je Haus im Jahr
35 €je Mieter im Jahr
Vermieter zahlt · nicht umlagefähig · inkl. 19 % USt.
Hausverwaltungen nur zusammen mit unseren Zählern.
Wann gilt der Tarif mit Zählern?
Gilt für jedes Haus, in dem Funkzähler und Heizkostenabrechnung von Metiqo laufen, solange der Vertrag besteht.
So läuft es. Drei Schritte.
- Grundsteuerbescheid.pdf
- Wasser und Abwasser 2025.pdf
- Gebäudeversicherung.pdf
- Heizkostenabrechnung.pdf
- Müllabfuhr.jpg
PDF oder Foto, einfach hineinziehen
01
Sie tragen ein
Mieter, Wohnflächen und Vorauszahlungen im Portal anlegen. Belege als PDF oder Foto hochladen.
- Von uns geprüft
- Anbieter
- Stadtwerke Musterstadt
- Zeitraum
- Jan bis Dez 2025
- Verbrauch
- 39.800 kWh
- Betrag brutto
- 3.990,00 €
02
Wir prüfen
Die KI liest die Belege aus. Wir prüfen Umlagefähigkeit, Verteilung, Zeiträume und Frist und sagen, was fehlt.
Nebenkostenabrechnung 2025
EG links
- Grundsteuer
- 214,80 €
- Müllabfuhr
- 168,00 €
- Wasser und Abwasser
- 402,10 €
- Heizung und Warmwasser
- 986,40 €
- Vorauszahlungen
- −1.920,00 €
Guthaben148,70 €03
Fertig je Mieter
Je Mieter ein PDF mit Anschreiben, Kosten und Ergebnis. Verschicken tun Sie es selbst.
Was drin ist. Alles, was eine Abrechnung braucht.
- Umlagefähigkeit geprüft nach Betriebskostenverordnung und Ihren Angaben zum Mietvertrag.
- Richtig verteilt nach Wohnfläche, Personen, Einheiten oder Verbrauch, wie vereinbart.
- Heizkosten übernommen aus der Abrechnung Ihres Messdienstes, egal welcher.
- Vorauszahlungen verrechnet die Sie je Mieter eintragen, mit Nachzahlung oder Guthaben.
- Mieterwechsel zeitanteilig für Aus- und Einzug im Abrechnungsjahr.
- CO₂-Kosten aufgeteilt nach CO₂-Kostenaufteilungsgesetz, wenn fossil geheizt wird.
- Steuerlich ausgewiesen haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG.
- Vorauszahlung neu vorgeschlagen passend zu den tatsächlichen Kosten.
Die Frist läuft. Zwölf Monate.
Was zu spät kommt, kostet Sie die Nachzahlung. Das Portal zeigt Ihnen, bis wann Ihre Angaben vollständig sein müssen.
12Monate
Frist für die Abrechnung
nach Ende des Abrechnungszeitraums. Für das Jahr 2025 also bis 31.12.2026. Danach können Sie keine Nachzahlung mehr verlangen.
§ 556 Abs. 3 BGB
0Belege abtippen
Auslesen macht die KI
Anbieter, Zeitraum und Beträge stehen nach dem Hochladen in den Feldern. Unsichere Werte bleiben markiert, bis Sie sie bestätigen.
1PDF je Mieter
Fertig zum Verschicken
Mit Anschreiben, Kostenaufstellung, Verteilung und Ergebnis. Die Belege bleiben im Portal abgelegt.
Was es kostet. Ein Grundpreis, ein Preis je Mieter.
Und Ihr Haus?
Vermieter zahlt, je Abrechnungsjahr inkl. USt.
290 €
80 € je Haus + 6 × 35 €. Mieter zahlen 0 €.
Zieht jemand im Jahr aus, ist das eine Mieterabrechnung mehr. Heizkosten übernehmen wir aus der Abrechnung Ihres Messdienstes. Für Hausverwaltungen nur zusammen mit unseren Zählern.
Abrechnung anfragenHäufige Fragen.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung.
Sie legen im Portal Ihre Mieter mit Ein- und Auszug, Wohnfläche und Personen an, tragen die Vorauszahlungen ein und laden die Belege des Jahres hoch. Die KI liest die Belege aus, das Portal verteilt die Kosten. Vor dem Versand prüfen wir: Umlagefähigkeit, Verteilerschlüssel, Zeiträume, CO₂-Aufteilung und Frist. Passt etwas nicht oder fehlt etwas, sagen wir es Ihnen. Die fertigen PDFs verschicken Sie selbst.
Nein. Wenn Ihre Heizkosten von einem anderen Messdienst abgerechnet werden, laden Sie dessen Abrechnung hoch; das Ergebnis fließt in Ihre Nebenkostenabrechnung. Mit Metiqo-Zählern kostet sie 20 € je Haus und 15 € je Mieter im Jahr statt 80 € und 35 €, inkl. USt. Verbrauch und Heizkosten liegen dann schon im Portal.
Mit unseren Funkzählern und der Heizkostenabrechnung: 20 € je Haus plus 15 € je Mieterabrechnung im Jahr, inkl. USt. Der Preis gilt für jedes Haus, in dem unsere Zähler laufen, solange der Vertrag besteht. Ohne unsere Zähler bleibt es bei 80 € plus 35 €.
Aus dem Mietvertrag die Umlagevereinbarung und die Vorauszahlung je Mieter, dazu Wohnflächen und Personen. Außerdem die Rechnungen des Jahres (Wasser, Müll, Versicherung, Hausstrom, Wartung), den Grundsteuerbescheid und die Heizkostenabrechnung oder die Zählerstände. Sie tragen alles im Portal ein oder laden es hoch. Was fehlt, zeigt das Portal.
Ja. Das Portal prüft automatisch nach Betriebskosten- und Heizkostenverordnung. Danach sieht einer von uns jede Abrechnung durch, bevor Sie sie herunterladen. Die Angaben zu Mietern und Vorauszahlungen kommen von Ihnen; wir prüfen, ob alles zusammenpasst. Eine Rechtsberatung ist das nicht.
Ja. Sie laden die Hausgeldabrechnung Ihrer WEG-Verwaltung hoch und tragen die Vorauszahlungen Ihres Mieters ein. Wir prüfen, dass nur umlagefähige Kosten in die Abrechnung kommen; Verwaltung und Rücklage bleiben draußen.
Nein. Die Erstellung der Nebenkostenabrechnung zählt zu den Verwaltungskosten und ist nicht umlagefähig. Steuerlich sind die Kosten Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung.
Egal. Die Nebenkostenabrechnung läuft vollständig digital und bundesweit.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Schreiben Sie uns. Es antwortet einer von uns beiden, Wladislaw oder Nick.
Eintragen.Wir prüfen.
Sagen Sie uns, wie viele Mieter Sie haben. Sie bekommen ein festes Angebot und Ihren Zugang zum Portal.
Gebaut von zwei Brüdern aus Niedersachsen, die selbst vermieten. Über uns